Weiterbildung macht stark!
| Wichtig: Der Bildungsscheck 2.0 des Landes Nordrhein-Westfalen ist da! |
Informationen zur staatlichen Förderung.
Die TBo Laukert UG kooperiert mit Reha-Kliniken, Schulen, sozialen Einrichtungen bzw. mit staatlichen Kostenträgern. Ob Du die Voraussetzung zur ESF-Projektförderung erhältst, erfährst Du auf dieser Seite. Eine staatliche Förderung Deiner beruflichen Weiterbildung ist aktuell nur mit einer Landesförderung, dem Bildungscheck 2.0, möglich.
Wir sind als Weiterbildungsanbieter im Rahmen der Initiative „Bildungsscheck“ anerkannt.
Voraussetzungen für den Bildungscheck 2.0
- Dein Wohnsitz muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden.
- Dein zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist nicht mit dem Bruttoeinkommen zu verwechseln) darf maximal 50.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 100.000 Euro.
- Deine geplante Weiterbildung hat einen Bezug zu Deinen aktuellen oder zukünftigen Beruf.
- Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen.
- Du erhältst für Deine geplante Weiterbildung keine andere öffentliche finanzielle Unterstützung.
Wie läuft die Beantragung ab?
Die Beantragung erfolgt ausschließlich online, bevor Deine Weiterbildung beginnt.
Unter folgendem Link findest du weitere Informationen zum Bildungsscheck 2.0 des Landes NRW und dazu, wie du ihn beantragen kannst:
https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2







