Weiterbildung macht stark!

Wichtig:
Seit dem 30.06.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden. Voraussichtlich ab Herbst 2024 wird wieder eine Förderung individueller beruflicher Weiterbildung angeboten. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des MAGS NRW und der G.I.B. NRW.

Informationen zur staatlichen Förderung.

Die TBo Laukert UG kooperiert mit Reha-Kliniken, Schulen, sozialen Einrichtungen bzw. mit staatlichen Kostenträgern. Informationen zur ESF-Projektförderung erhältst Du auf dieser Seite. Eine staatliche Förderung Deiner beruflichen Weiterbildung ist aktuell nur mit einer Landesförderung, dem Bildungscheck NRW, möglich.

Wir sind als Weiterbildungsanbieter im Rahmen der Initiative „Bildungsscheck“ anerkannt. Die TBo Laukert UG (haftungsbeschränkt) nimmt für die Ausbildung zum „Kursleiter/in für Therapeutisches Bogenschießen“ einen sogenannten Bildungsscheck des Landes NRW entgegen. Der Bildungsscheck muss ausschließlich auf „TBo Laukert UG (haftungsbeschränkt)“ ausgestellt sein und vor Ausbildungsbeginn bei uns eingereicht werden. Der Eigenanteil der Ausbildungskosten muss vor Ausbildungsbeginn durch den/die Teilnehmer/in bezahlt werden. Deinen Antrag auf Förderung/Übernahme der Kosten musst Du in jedem Fall vor Vertragsabschluss mit uns bei der zuständigen Institution stellen. Die Zusage über eine staatliche Förderung lässt Du Dir bitte immer schriftlich geben. Darauf muss Folgendes vermerkt sein:

  • Deinen vollständigen Namen
  • Name des Ausbildungsanbieters (TBo Laukert UG (haftungsbeschränkt))
  • Ausbildung und Ausbildungsbeginn
  • Kostenübernahmezusicherung!!

Nach Deiner schriftlichen Zusage über die anstehende Förderung kannst Du Dich bei uns anmelden.

Voraussetzungen für den Bildungscheck

  • Dein Wohnsitz (Bildungsscheck-Empfänger/in) muss sich in NRW befinden.
  • Du kannst innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgegeben wurde).
  • Dein zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist nicht mit dem Bruttoeinkommen zu verwechseln) darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck des Landes NRW und ob Du alle Voraussetzungen erfüllst, erhältst Du unter dem folgenden Link:
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck/individueller-bildungsscheck

Bildungscheck Staatliche Förderung
ESF EU MAGS